Erstellen Sie sich Ihre Notfall-Box. In der Hoffnung, dass Sie sie
nicht brauchen werden! Wir unterstützen Sie dabei.

Bei Urteilsunfähigkeit

Frage Regelungsmöglichkeit Aufbewahrung
Wer schaut zu mir und meinem Vermögen wenn ich nicht mehr urteilsfähig bin (z.B. im Koma liege)?
Vorsorgeauftrag (handschriftlich oder öffentliche Beurkundung)
→ siehe Vorsorgeauftrag (unten)
Bei Beauftragten, Kopie bei Vertrauensperson und/oder Convicta. Evtl. Meldung an KESB
Wer führt meinen Betrieb in einer solchen Zeit?
Stellvertretungsregelung Stellvertreter, evtl. Kopie bei Convicta
Wer entscheidet im medizinischen Bereich «über mich»? Patientenverfügung
→ siehe Patientenverfügung (unten)
Bei Vertrauensperson, Hinweiskarte in Portemonnaie, evtl. Hinweis auf Versicherungskarte, evtl. Kopie bei Convicta
Wie lauten meine diversen Passworte? z.B. Verschlossenes Couvert Stellvertreter / Vertrauensperson / Convicta
Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mittels eines Vorsorgeauftrags kann jede urteilsfähige Privatperson sicherstellen, dass dann jemand anders die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann.

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine Mustervorlage für handschriftlichen Vorsorgeauftrag:
• Vorsorgeauftrag (hier klicken)

Alternativ kann dieser auch mittels öffentlicher Urkunde errichtet werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an uns.

Wo aufbewahren?:
• Wir empfehlen die Aufbewahrung beim Beauftragten
• Der Aufbewahrungsort kann auch der Erwachsenschutzbehörde (KESB) mitgeteilt werden, damit diese wissen, an wen sie sich wenden müssen.
• Allenfalls kann eine Kopie bei Ihrer Vertrauensperson oder auch bei uns aufbewahrt werden.

Die Patientenverfügung erleichtert Ärztinnen und Ärzten schwierige Entscheide zu fällen und entlastet auch Angehörige, da sie nicht um die Frage ringen müssen: «Was hätte der oder die Verunfallte gewollt?»

Unter den nachfolgenden Links finden Sie zwei Varianten einer Patientenverfügung (Quelle: FMH):
• Patientenverfügung ausführlich (hier klicken)
• Patientenverfügung Kurzversion (hier klicken)
• Erläuterungen (hier klicken)


Wo aufbewahren?:
Wir empfehlen die Aufbewahrung bei einer Vertrauensperson; gerne können wir eine Kopie zu unseren Akten nehmen.
• Die Patientenverfügung, resp. deren Aufbewahrungsort können Sie auch auf Ihre Krankenversicherungskarte speichern lassen (nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem Arzt auf).
• Sinnvoll ist zudem allenfalls eine Hinweiskarte in Ihrem Portemonnaie: (hier klicken)

Bei Tod

Frage Regelungsmöglichkeit Aufbewahrung
Wie wird mein Vermögen verteilt?
Testament / Ehevertrag und/oder Erbvertrag
Weitere Infos
→ siehe Testament (unten)
Bei Vertrauensperson; bei Willensvollstrecker (z.B. Convicta) oder Teilungsamt
Wer übernimmt in der «Übergangsphase» die Verantwortung im Betrieb (Stellvertretung)?
Stellvertretungsregelung Stellvertreter, evtl. Kopie bei Convicta
Sollen meine Organe gespendet werden? Organspende-Ausweis
Weitere Infos und Link
→ siehe Organspendeausweis (unten)
In Portemonnaie, Kopie bei Vertrauensperson, evtl. Kopie bei Convicta
Habe ich bestimmte Wünsche für die Tage nach meinem Tod? Anordnung für den Todesfall
→ siehe Anordnung Tod (unten)
Bei Vertrauensperson, evtl. Kopie bei Convicta
Entscheiden Sie zu Lebzeiten, was mit Ihrem Vermögen beim Tod geschehen soll:

Wer nicht regelt, wie die Vermögenswerte nach dem Tod verteilt werden sollen, für den gelten die gesetzlichen Regeln des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Diese Regeln entsprechen oft nicht den eigenen Wünschen. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag kann man die Personen oder Institutionen begünstigen, die einem wichtig sind. Wer also für die Zukunft vorsorgen möchte, sollte sich rechtzeitig darüber Gedanken machen, wie sein Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung Ihres persönlichen Testamentes oder Ihres Ehe- und/oder Erbvertrages. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf (Kontaktdaten hier klicken).

Einen kurzen Überblick über das eheliche Güter-und Erbrecht finden Sie zudem hier.

Wo aufbewahren?:

• Die letztwillige Verfügung soll bei einer Vertrauensperson und/oder beim Willensvollstrecker
(z.B. Convicta Treuhand AG) hinterlegt werden
• Ebenfalls empfehlenswert ist eine Hinterlegung beim zuständigen Teilungsamt.
Entscheiden Sie selber, was mit Ihren Organen nach Ihrem Tod passiert:

Unter dem nachfolgenden  Link kann der Spende-Ausweis online ausgefüllt und ausgedruckt werden:
• Link swisstransplant (hier klicken)

Wo aufbewahren?:
• Wir empfehlen die Aufbewahrung in Ihrem Portemonnaie.
• Empfehlenswert ist zudem die Hinterlegung einer Kopie bei Ihrer Vertrauensperson.
• Gerne können wir eine Kopie zu unseren Akten nehmen.

Ein Todesfall ist für die Hinterbliebenen eine schmerzhafte Erfahrung. Nebst dem persönlichen Leid sind einige Pflichten zu erfüllen. Verstirbt der Inhaber eines Unternehmens unerwartet, fallen zusätzliche Aufgaben an. Durch klare Anweisungen für den Todesfall, können die anfallenden Arbeiten und die Belastung für die Betroffenen auf ein Minimum beschränkt werden.

Unter den nachfolgenden Links finden Sie eine Vorlage für die Anweisungen beim Todesfall
• Vorlage (Quelle: Treuhand|Suisse) (Word-Format hier klicken) (PDF-Format hier klicken)

Wichtig: diese Anweisungen bedürfen keiner besonderen Form; jedoch stellen Sie keine Verfügung über Vermögen dar; dazu bedarf es eines Testamentes oder eines Erbvertrages!

Wo aufbewahren?:
Wir empfehlen die Aufbewahrung bei einer Vertrauensperson (allenfalls in einem verschlossenen Couvert);
• Gerne können wir eine Kopie zu unseren Akten nehmen.